ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

 

 


 
ALLGEMEINE BUCHUNGS- & PREISINFORMATIONEN

 

Zahlungsmodalitäten

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Etwaige Eintrittskarten und die Reiseversicherung sind ausnahmslos direkt bei Buchung fällig.

 

Planänderung: wir machen trotzdem das Beste daraus!

Wir sind dafür bekannt, dass unsere Veranstaltungen reibungslos verlaufen. Manches liegt aber nicht in unseren Händen – wie Wetter, Verkehr, lokale Veranstaltungen, Streiks und Ähnliches. In solchen Fällen müssen wir kurzerhand die Strecke oder das Programm ändern. Wir bitten Sie um Verständnis, dass „höhere Mächte“ keine Rückzahlung begründen.

 

Busfahrer, Reiseleiter und Hotels

Sollte es bei Reiseangeboten mit fest ausgeschriebenen Busfahrern, Reiseleitern oder dgl. zu Änderungen kommen, stellt das keinen kostenlosen Stornogrund dar. Natürlich sorgen wir für adäquaten Ersatz. Beinahe all unsere Reiseangebote beinhalten feste Hotelnamen. In Ausnahmefällen behalten wir uns das Recht vor, gleichwertige Unterkünfte zu stellen.

 

Reisedokumente

Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist bei allen von uns ausgeschriebenen Reiseangeboten mitzuführen! Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich. Staatsangehörige anderer Nationen wenden sich bitte direkt an Ihre Ländervertretungen.

 

Reisestornierung

Sollten Sie von einer Reise zurücktreten müssen, ist dies unverzüglich zu melden. Die laut den AGB anfallenden Stornokosten werden in Rechnung gestellt. Sie haben über unser Reisebüro eine Reiseversicherung inkl. Stornoschutz abgeschlossen haben, kann die Schadensabwicklung von Ihnen persönlich oder gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro von Ihrem Reisebüro durchgeführt werden.

 

Reisegepäck

Wir bitten Sie ausdrücklich, nur ein Gepäckstück von max. 20 kg/Reisegast mitzunehmen. Die Verwendung von XL/XXL Koffern ist nicht gestattet! Bei Überschreitung der Achslast wird von kontrollierenden Behörden Fahrverbot ausgesprochen.

 

Andere Länder, andere Sitten & Hotelstandards

Vor Antritt einer Reise in fremde Länder sollten Sie sich vor Augen führen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes mit anderen Mentalitäten, Sitten und Bräuchen Bekanntschaft machen. Den Hotel-Standard in machen Ländern sollten Sie nicht mit österreichischen Maßstäben vergleichen. Sie sollten bitte bereit sein, über die eine oder andere Unzulänglichkeit hinwegzusehen und Ihre Erwartungen an Service und allgemeinen Standard den Landesverhältnissen anpassen.

 

Aktivreise Wandern/Radfahren

Bei unseren Aktivreisen stehen Erholung und Genuss im Vordergrund. Für sämtliche Aktivitäten wie Radfahren und Wandern ist keine besondere sportliche Kondition erforderlich. Die Anforderungen bei den Touren sind so ausgelegt, dass auch Nichttrainierte, aber natürlich gesunde Urlauber mitmachen können. Infos über Tagesetappen entnehmen Sie der jeweiligen Reise.

 

Neue MWSt-Sätze

In einigen europäischen Ländern (z.B. Spanien, Italien, Portugal…) ist mit 2016 eine Erhöhung des aktuellen MWSt-Satzes und/oder des MWST-Satzes auf Hotelleistungen geplant. All unsere Angebote sind mit dem aktuellen (10/18) Steuersätzen kalkuliert. Jede eventuelle Erhöhung bzw. Änderung wird umgehend mitgeteilt und die Preise werden an den neuen MWSt-Sätzen angepasst.

 

Kurtaxe/Bettensteuer z.B. Italien

Viele italienische Gemeinden haben eine Bettensteuer für Hotelübernachtungen eingeführt. Solche Abgaben können in unseren Angeboten NICHT eingerechnet werden, da sie vor Ort vom Gast direkt zu begleiche  sind. Gleiches gilt für viele andere europäische Länder. Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Sicherheitshinweise/Bordinformationen
  • Bitte schnallen Sie sich während der Reise immer an. Es dient zu Ihrer Sicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Das Handgepäck sollte vor Abfahrt sicher in der dafür vorgesehenen Gepäckablage verstaut werden.
  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie Stehen und Umherlaufen im Bus während der Fahrt auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken.
  • Damit das Interesse von Langfingern erst gar nicht erwacht, sollten Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt im Bus liegen lassen. Bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust kann der Unternehmer bzw. Fahrer nicht haftbar gemacht werden!
  • Bitte beachten Sie, dass Rauchen in allen unseren Bussen nicht gestattet ist.
  • Bei Fragen, Anregungen, Wünschen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte zuallererst an Ihren Lenker, das Bordpersonal oder an die Rezeption Ihres Hotels.

 

 


 

 

Allgemeine geschäfts- & Auftragsbedingungen wiesinger reisen g.m.b.h (BUSANMIETUNG)

 

  1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen – so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu 60 Euro verrechnet.

  2. Wiesinger Reisen haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Wiesinger Reisen haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. Wiesinger Reisen haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

  3. Busgröße und maximal erlaubte Fahrgastanzahl -Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden. Unabhängig von der übermittelten Auftragsbestätigung, behält Wiesinger Reisen es sich vor, einen Bus mit höherer Sitzplatzkapazität als auf der übermittelten Bestätigung vermerkt, zum Einsatz zu bringen und durch einen Buspartner durchzuführen.

  4. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden. Wiesinger Reisen haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Wiesinger Reisen nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Wiesinger Reisen bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.
    1. Transport von Fahrrädern im Radanhänger
      Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt Wiesinger Reisen keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/oder Entladen entstehen.

  5. Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit aufzukommen.

  6. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

  7. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Wiesinger Reisen die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
    ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %
    ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %
    ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %
    des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes.

  8. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches schriftlich festzuhalten.

  9. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Wiesinger Reisen direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.

  10. Gerichtsstand ist Schwertberg